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Kostenübernahme durch Krankenkassen

Grundsätzlich muss die osteopathiesche Behandlung privat bezahlt werden.

Private Krankenkassen erstatten die Behandlung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker, sofern diese Leistung in Ihrem Tarif inbegriffen ist.

Auch gesetzliche Kassen sind in den letzten Jahren dazu übergegangen, die Kosten der osteopathischen Behandlung teilweise rückzuerstatten. 
Alle in unserer Praxis tätigen Osteopathinnen besitzen die von den Krankenkassen geforderten Qualifikationen als Vorraussetzung für diese Kostenübernahme.

 

Sie haben die Möglichkeit, sich bei Ihrer Krankenkassse direkt zu informieren, wie die derweiligen Konditionen sind.

Oder schauen Sie gerne auf folgender Seite im Internet nach:

http://www.osteopathie-krankenkasse.de/kostenuebernahme/.

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